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Auf einen Fake-Shop hereingefallen? Was Sie jetzt tun können

Jetzt zuerst: Bank oder Zahlungsdienst kontaktieren, Belege sichern und Strafanzeige erstatten. Die Schritte hängen von Ihrer Zahlungsart ab.

Eine Übersicht der Mühle Eckert GmbH (brennstoffe-saarland.de) mit Links zu offiziellen Stellen. Stand: 10.10.2026.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und nennt öffentlich zugängliche Quellen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt. Regeln und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.

Sofort tunGeld zurückMeldenWann haben wir gemeldet?Haftet Google?

1. Sofort tun – möglichst noch heute

  1. Bank oder Zahlungsdienst sofort anrufen. Schildern Sie, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, und fragen Sie, ob eine Rückbuchung oder ein Rückruf möglich ist. Die Polizei rät: „wende dich sofort an deine Bank oder Zahlungsanbieter, um eine Rückbuchung zu prüfen.“ Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK), „Online-Betrug – Fake Online-Shops“ · abgerufen am 10.10.2026
  2. Beweise sichern. Screenshots der Shop-Seite, des Angebots und – falls vorhanden – der Anzeige, über die Sie den Shop gefunden haben (mit Datum/Uhrzeit), Bestellbestätigung, E-Mails, Kontoauszug bzw. Zahlungsbeleg, Shop-Adresse (URL) und Bankverbindung des Empfängers.
  3. Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Strafanzeige ist kostenlos. Je nach Bundesland und Sachverhalt ist auch die Onlinewache nutzbar; alternativ wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle. Quellen: Polizei – Onlinewachen der Länder · ProPK, „Anzeige erstatten“ · abgerufen am 10.10.2026
  4. Verbraucherzentrale einschalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale über Beratungsangebot, Zuständigkeit und mögliche Kosten. Quellen: Verbraucherzentrale des Saarlandes · Verbraucherzentrale, „Internetbetrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen“ (Stand 03.08.2026)
  5. Keine weiteren Zahlungen. Zahlen Sie nichts nach – auch nicht an angebliche „Rückhol-Dienste“, die Ihnen gegen Vorkasse Hilfe versprechen.

2. Geld zurückholen – je nach Zahlungsart

Ob und wie Geld zurückkommt, hängt von der Zahlungsart ab. Meist müssen Sie schnell reagieren (Verbraucherzentrale, Stand 03.08.2026).

SEPA-Lastschrift

Bei einer SEPA-Basislastschrift können Verbraucher eine autorisierte Belastung grundsätzlich innerhalb von acht Wochen ab Belastung zurückfordern. Nicht autorisierte Zahlungen müssen Sie Ihrer Bank unverzüglich nach Entdeckung melden, grundsätzlich spätestens 13 Monate nach Belastung. Der Fristbeginn setzt die gesetzlich vorgeschriebene Information durch die Bank voraus.

Quellen: Verbraucherzentrale (Stand 03.08.2026) · § 675x BGB · § 676b BGB · abgerufen am 10.10.2026
Überweisung (auch Echtzeitüberweisung)

Eine bereits ausgeführte, von Ihnen autorisierte Überweisung lässt sich nicht einfach stornieren. Bitten Sie Ihre Bank sofort, einen Rückruf und weitere Schritte wegen Betrugsverdachts zu prüfen. Eine Rückzahlung ist nicht garantiert.

Quelle: Verbraucherzentrale (Stand 03.08.2026)
Kreditkarte (Chargeback)

Kreditkartenzahlungen können über das Chargeback-Verfahren bei Ihrer kartenausgebenden Bank zurückgefordert werden; dafür kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen (Verbraucherzentrale).

Wichtig ist der Unterschied:

  • Nicht autorisiert (jemand hat Ihre Karte ohne Ihr Zutun benutzt): Dann besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB; mögliche Gegenansprüche und Ausnahmen bedürfen einer Einzelfallprüfung. Melden Sie den Vorgang unverzüglich, grundsätzlich spätestens 13 Monate nach Belastung (§ 676b BGB).
  • Autorisiert, aber betrogen (Sie haben selbst im Fake-Shop bezahlt): Dann greift § 675u BGB in der Regel nicht. Möglich ist der Chargeback nach den Regeln des Kartennetzes. Bei Visa nennt die Regel „Ware/Dienstleistung nicht erhalten“ grundsätzlich 120 Kalendertage ab dem Verarbeitungsdatum der Transaktion oder dem letzten erwarteten Lieferdatum; für die zweite Variante gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 540 Tagen ab Verarbeitungsdatum. Diese Regeln richten sich an die beteiligten Banken, enthalten Sonderfälle und sind keine Zusage einer Erstattung. Für Mastercard belegen wir die Fristen hier nicht. Melden Sie den Fall sofort Ihrer Bank.
Quellen: Visa Core Rules and Visa Product and Service Rules, Visa-Regeln, Ausgabe 18.04.2026, Abschnitt 11.10.2.4, Tabelle 11-92, S. 746–748 · Verbraucherzentrale (Stand 03.08.2026) · abgerufen am 10.10.2026
PayPal

Bei nicht erhaltener Ware können Sie innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung einen Konflikt bei PayPal melden. Kommt keine Einigung zustande, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Konfliktmeldung einen Käuferschutzantrag stellen; andernfalls schließt PayPal den Konflikt automatisch. Zahlungen über „Freunde und Familie“ sind vom Käuferschutz ausgeschlossen. Maßgeblich sind die Bedingungen von PayPal.

Quelle: PayPal, „PayPal-Käuferschutz“ · abgerufen am 10.10.2026
Klarna und andere Zahlungsdienste

Haben Sie per Klarna (z. B. Rechnung oder Ratenkauf) bezahlt, melden Sie den Fall sofort in der Klarna-App bzw. beim Klarna-Kundenservice, Lassen Sie sich bestätigen, ob Ihre Zahlung pausiert wird und welche Fristen und Nachweise für Ihren Fall gelten.

Quelle: Klarna Hilfe · abgerufen am 10.10.2026
Bargeldtransfer (z. B. Western Union, MoneyGram)

Bei einem Bargeldtransfer zur Abholung kann ein Rückruf noch möglich sein, solange das Geld nicht abgeholt wurde. Kontaktieren Sie sofort den Anbieter.

Quelle: Verbraucherzentrale (Stand 03.08.2026)

3. Den Shop melden – damit andere gewarnt werden

Hinweis zu automatischen Bewertungsdiensten: Automatische Prüfwerkzeuge können sich irren. So meldet etwa der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale zu unserem eigenen Shop, er sei „in der Vergangenheit bereits auffällig geworden“, und begründet das unter anderem damit, dass unsere Firma nicht im Handelsregister gefunden worden sei. Tatsächlich sind wir dort eingetragen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 15235). Stand: 11.10.2026. Verlassen Sie sich deshalb nie auf ein einzelnes Werkzeug.

Quellenstand: 10.10.2026. Verfügbarkeit und Inhalte externer Seiten können sich ändern. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

Was ist das DSA-Meldeverfahren? Art. 16 DSA (Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet Hostingdienste zu elektronischen Meldeverfahren. Nennen Sie den konkreten Inhalt mit genauer URL und begründen Sie die angenommene Rechtswidrigkeit. Eine Meldung kann unter den Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 3 Kenntnis im Sinne des Art. 6 DSA begründen; ein Schadensersatzanspruch folgt daraus nicht automatisch. Wählen Sie bei Google den tatsächlich betroffenen Dienst und das passende Verfahren. Safe Browsing ist insbesondere für Phishing-Websites vorgesehen. Quelle: Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), EUR-Lex · abgerufen am 10.10.2026

4. Wann haben wir den Shop gemeldet?

Dokumentierte Übermittlungen von Hinweisen. Wir verkaufen selbst Brennstoffe und stehen mit genannten Händlern möglicherweise im Wettbewerb. Hier zeigen wir ausschließlich menschlich geprüfte, nachweislich übermittelte Hinweise. Eine Meldung ist weder ein Beweis für Betrug noch eine Bestätigung durch ihren Empfänger. Die Abfrage wird mit Ihrer IP-Adresse im Server-Protokoll erfasst (Datenschutz).

Warum kann das Datum wichtig sein? Der Zeitpunkt eines Hinweises kann bei einer rechtlichen Prüfung relevant sein, zum Beispiel wenn Sie nach unserer Meldung bezahlt haben. Das Datum allein belegt jedoch weder die Kenntnis des Empfängers noch einen Anspruch. Dafür können insbesondere Inhalt und Zugang der Meldung, das betroffene Angebot, die Reaktion sowie der Zusammenhang mit Ihrem Schaden maßgeblich sein. Wir beurteilen Ihren Einzelfall nicht und können keinen Erfolg versprechen. Lassen Sie sich bitte von der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt beraten.

5. Haftet Google für Fake-Shop-Anzeigen?

Uns liegen Presseberichte vom 28./29.07.2026 über eine Entscheidung des Amtsgerichts Starnberg vor (Aktenzeichen laut BornCity: 1 C 198/26), nicht der Urteilstext. Danach wurde die Google Ireland Limited wegen einer Fake-Shop-Anzeige zur Zahlung von 489,99 € verurteilt. Die Berichte nennen vorausgegangene Warnhinweise und eine unterbliebene vertiefte Prüfung: Laut SZ war der Shop „bereits vor dem Kauf durch Internet-Watchdogs als Fake-Shop eingestuft“ und dies Google gemeldet worden. ComputerBase berichtet, Google habe keine schriftliche Klageerwiderung eingereicht; das Gericht habe die Darstellung des Klägers zugrunde gelegt und deutsches Recht sowie den DSA herangezogen. Laut SZ bezeichnete der Klägeranwalt das Urteil als rechtskräftig; zugleich berichtete die SZ, Google wolle es prüfen lassen. Wir können Entscheidungsgründe, Verfahrensart und Rechtskraft nicht anhand gerichtlicher Unterlagen bestätigen. Daraus lässt sich keine allgemeine Haftung Googles für Fake-Shop-Anzeigen ableiten. Quellen: Süddeutsche Zeitung, 29.07.2026 · ComputerBase, 28.07.2026 · BornCity, 28.07.2026 (Aktenzeichen) · abgerufen am 10.10.2026

Was daraus für Ihren Fall folgt, kann nur eine Beratung im Einzelfall klären.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben: Dieser Kontakt dient der Korrektur unserer Angaben. Wir prüfen keine individuellen Ansprüche, berechnen keine persönlichen Fristen und übernehmen keine Vertretung. Bitte senden Sie uns keine Zahlungs- oder Fallunterlagen. info@brennstoffe-saarland.de. Zurück zum Shop-Check · So haben wir untersucht.